Baubewilligungen sind rechtskräftig

Die Ende 2019 erteilten Baubewilligungen für das Hauptprojekt “Erneuerung Domäne Kloster Kappel” sind rechtskräftig, nachdem das Baurekursgericht die beiden Einsprachen abgelehnt bzw. für nicht legitimiert erklärt hat und gegen diese Entscheide keine Beschwerden eingelegt wurden. Noch in Bearbeitung ist derzeit das Beitragsgesuch beim Lotteriefonds des Kantons Zürich, über das abschliessend der Kantonsrat entscheiden wird. Mit diesem Entscheid kann frühestens im kommenden Frühjahr gerechnet werden. Bis dann muss mit der Ausführungsplanung und der Umsetzung noch zugewartet werden. Der Baubeginn für das Hauptprojekt ist demnach frühestens Mitte 2022 zu erwarten.

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